
Seit 2009 bin ich Professor für Recht der Sozialen Arbeit an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart und leite seit 2013 die Studienrichtung Kinder- und Jugendarbeit II. Meinen Lebenslauf und die Liste meiner Publikationen finden Sie hier.
Meine Lehr- und Forschungsschwerpunkte sind insbesondere
- Kinder- und Jugendhilferecht
- Datenschutz und Schweigepflicht in der Sozialen Arbeit
- Haftungsfragen in der Sozialen Arbeit
- Förderung und Finanzierung der Jugendhilfe
- Kinderschutz
- Spezielle Rechtsfragen der Kinder- und Jugendarbeit.
Neben der juristischen Tätigkeit war ich ehrenamtlich und hauptamtlich ca. 20 Jahre in verschiedenen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit tätig. In diesem Kontext habe ich – für Juristen eher untypisch – viele Bereiche der Kinder- und Jugendarbeit von der praktischen und konkreten Seite kennengelernt, z. B. die Offene Kinder- und Jugendarbeit oder die Jugendverbandsarbeit. Ebenso habe ich etliche Jahre in einem pädagogischen Hochseilgarten im Leitungsteam mitgearbeitet.
Daher ist die sozialpädagogische Perspektive im Recht für mich von gleicher Bedeutung, wie die rechtliche Perspektive in der Sozialen Arbeit. Recht und Soziale Arbeit können sich in diesem Sinne gegenseitig ergänzen – und bereichern!